LMIA erforderlich? (nur zutreffend für kanadische Arbeitgeber)
Wenn ein kanadischer Arbeitgeber einen ausländischen Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses einstellen möchte, muss häufig zunächst eine so genannte „Labour Market Impact Assessment“ („LMIA“) bei der Regierungsbehörde „Human Resources and Skills Development Canada“ („HRSDC“) beantragt werden. Kanadische Arbeitgeber dürfen nämlich nur dann einen ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen, wenn dies einen positiven oder zumindest neutralen Effekt auf den kanadischen Arbeitsmarkt hat. Mit anderen Worten: Es ist dem Arbeitgeber vorab nicht gelungen, die entsprechende offene Stelle mit einem geeigneten kanadischen Staatsangehörigen oder einem Ausländer mit gültiger kanadischer Aufenthaltsgenehmigung zu besetzen. Die HRSDC tritt diesbezüglich als Aufsichtsorgan auf.
Was für die meisten Stellen gilt, gilt auch für die Anforderungen an eine LMIA: Praktisch jeder Antrag ist einzigartig. Die Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, sind selbstverständlich die betreffende Stelle selbst, aber auch die Lohnbedingungen, die Anwerbungsbemühungen sowie das Antragsverfahren.
Red Moose ist Ihnen zunächst bei der Feststellung behilflich, ob Sie eine LMIA benötigen. Wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, betreuen wir Sie während des gesamten Antragsverfahrens, einschließlich der Vorbereitung der Antragsformulare.
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