Das Antragsverfahren lässt sich in die folgenden fünf Phasen unterteilen:
1. Erstes Gespräch
Nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um Ihre Wünsche zu besprechen. Dieser Termin kann selbstverständlich auch per Telefon, über FaceTime oder Skype abgehalten werden. Wenn Ihre Wünsche und persönlichen Umstände bereits klar definiert sind, können wir direkt zu einer Besprechung Ihrer Möglichkeiten übergehen. In allen anderen Fällen verschaffen wir uns zunächst ein Bild von Ihrer Situation, um Ihnen eine maßgeschneiderte Empfehlung erteilen zu können.
2. Angebot
Auf der Grundlage Ihrer Entscheidungen senden wir Ihnen sowohl ein Angebot als auch einen Dienstleistungsvertrag zu. Wir stellen Ihnen lediglich ein Honorar für die Arbeiten in Rechnung, die wir auch tatsächlich für Sie verrichten; selbstverständlich berechnen wir Ihnen keine von Ihnen selbst durchgeführten Tätigkeiten. Zudem stellen wir Ihnen keine Kosten für allgemeine Informationen oder Formulare in Rechnung, die kostenlos bei der kanadischen Einwanderungsbehörde („Immigration, Refugees and Citizenship Canada“, abgekürzt auch „IRCC“) erhältlich sind. Unsere Dienstleistung ist absolut transparent, so dass Sie im Nachhinein keine unangenehmen Überraschungen erleben.
3. Formulare und Unterlagen
Sobald Sie uns grünes Licht geben, bereiten wir alle erforderlichen Formulare für Sie vor und legen Ihnen eine detaillierte Übersicht über die Unterlagen vor, die Sie zusammenzustellen haben. Häufig müssen diese Unterlagen bzw. zumindest ein Teil derselben auch von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer übersetzt werden.
4. Antragseinreichung
Sobald Ihr Antrag vollständig ist und wir alle erforderlichen Formulare und Unterlagen von Ihnen zurückerhalten haben, reichen wir den Antrag in Ihrem Namen bei der kanadischen Einwanderungsbehörde (IRCC) ein.
Auch wenn dieser ausdrückliche Hinweis vermutlich überflüssig ist, möchten wir Ihnen dennoch strikt davon abraten, unrichtige Informationen zu erteilen oder gefälschte Unterlagen einzureichen. Hierbei handelt es sich gemäß der kanadischen Einwanderungsgesetzgebung nämlich um eine Straftat, die zur Folge haben kann, dass ein Antragsteller für „nicht zulässig“ erklärt wird. Dies bedeutet, dass die kanadische Einwanderungsbehörde kein Visum ausstellen wird!
5. Abwarten
Nach der Einreichung Ihres Antrags benötigt die Einwanderungsbehörde (IRCC) Zeit für die Bearbeitung. Wir informieren Sie über den aktuellen Sachstand sowie eventuelle zusätzliche Fragen der Einwanderungsbehörde. Natürlich werden wir auch dafür Sorge tragen, dass diese Fragen so rasch wie möglich beantwortet werden. Ferner möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Einwanderungsbehörde von mehreren Faktoren abhängt, wie beispielsweise der Einwanderungskategorie, der Anzahl insgesamt zu bearbeitender Anträge in Ihrer Kategorie sowie Ihrem Herkunftsland.
Der Westen Kanadas: der beste Pulverschnee